1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Benutzungsgebühr für das Hallenbad Bad Segeberg
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in der Sitzung am 03.07.2018 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgender Adresse und Pfad zur Einsicht bereitgestellt: www.bad-segeberg.de, Stadt und Politik, amtliche Bekanntmachungen. Die Satzung kann auch in Papierform im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg, Rathaus Lübecker Str. 9 in 23795 Bad Segeberg eingesehen werden.
Bad Segeberg, den 12.07.2018
Bad Segeberg
Der Bürgermeister
(L.S.)
Gez. Dieter Schönfeld