V. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer
Die vorstehende Nachtragssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 03.07.2018 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad eingesehen werden:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen.
Ferner kann die Nachtragssatzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus, Lübecker Str. 9, Zimmer 1.05 (Neubau), 23795 Bad Segeberg.
Bad Segeberg, 18.07.2018
L. S.
gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister