Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflich-tigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Be-scheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht be-reitgestellt:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023
auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, 20.02.2023
gez.
Toni Köppen
Bürgermeister L.S.
Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer 2023