1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Tourismusabgabe
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 11.12.2018 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de »Stadt & Politik« »Amtliche Bekanntmachungen«
sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
Bad Segeberg, 17.12.2018
gez. L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister