Nachrücken als Stadtvertreter
Der der Fraktion Bürgerblock Bad Segeberg (BBS) angehörende Stadtvertreter Herr Jens Eichert hat sein Mandat mit Wirkung zum 31.12.2018 niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBI. SH S. 151, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2017, GVOBI. SH S. 492) stelle ich fest, dass Herr Jürgen Niemann, Lindenstraße 3 a, 23795 Bad Segeberg, als nächster Listenbewerber der Fraktion Bürgerblock Bad Segeberg (BBS) den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen diese Feststellung kann jede/-r wahlberechtigte/-r Einwohner/-in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzulegen.
Bad Segeberg, den 09.01.2019
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
gez. L.S.
Dieter Schönfeld
Gemeindewahlleiter