Die vorstehende 1. Änderung zur Entgeltordnung für die Kunsthalle Flath wurde von der
Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 03.09.2019 beschlossen.
Der Text ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der
folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die 1. Änderung zur Entgeltordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen
werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten
und im Sachgebiet 2.1 Kämmerei.
Bad Segeberg, 12. September 2019
Gez. Schönfeld L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister