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29.10.2019

Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 (1. Änderung) „Eichberg“
der Stadt Bad Segeberg

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2019 beschlos-sen den Bebauungsplan Nr. 65 (1. Änderung) „Eichberg“ der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet südlich des Neurologischen Zentrums, westlich des Hamdorfer Weges, nördlich der Grundstü-cke Hamdorfer Weg 1 und Am Eichberg 10 a und b, östlich der Grundstücke Breslauer Straße 44 bis 58 – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.


Bad Segeberg, 22. Oktober 2019 Stadt Bad Segeberg



(L.S.)
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister