- Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Für die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 liegen jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers vor.
- Feststellung der Prüfbehörde
Der Landrat des Kreises Segeberg hat mit Verfügung vom 03.06.2020 für den Jahresabschluss 2012 und mit Verfügung vom 26.02.2021 für den Jahresabschluss 2013 mitgeteilt, dass die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 in der geprüften Fassung unverändert festzustellen sind.
- Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in Ihrer Sitzung am 11.05.2021 die Jahresabschlüsse in den geprüften Fassungen festgestellt.
- Öffentliche Auslegung
Die Jahresabschlüsse und die Lageberichte 2012 und 2013 sowie die Bestätigungsvermerke des Abschlussprüfers liegen in der Zeit vom 14.06.2021 bis 25.06.2021 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, im Zimmer 1.11 zur Einsichtnahme aus.
Der Text kann auch auf der Internetseite www.bad-segeberg.de, Stadt und Politik, amtliche Bekanntmachungen sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg eingesehen werden.
Bad Segeberg, 07.06.2021
(LS)
Gez.: Toni Köppen
Bürgermeister