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1. Nachtragssatzung

1. Nachtragssatzung

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung ) vom 21.12.2006
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, in Verbindung mit § 3 Verbandssatzung, 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6, 8, 9 und 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften und der § 1 u. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, alle in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 20.12.2007 folgende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebungvon Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt vom 20.12.2006 erlassen.

§ 25 Ziffer. 1 erhält folgende Fassung:

1. Die Schmutzwassergebühr beträgt je m3 Abwasser ab 01.01.2008 2,22 €.

Diese Satzung trittam 01.01.2008 in Kraft.

Bad Segeberg, den 21. Dezember 2007

Zweckverband Mittelzentrum
Bad Segeberg - Wahlstedt

gez.
Sven Diedrichsen LS
Verbandsvorsteher