2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2013
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 30.04.2013 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.badsegeberg.de, „Stadtleben“ „Ausschreibungen und amtliche Bekanntmachungen“.
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2013 Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 1.07.
Bad Segeberg, 27.06.2013
gez. Dieter Schönfeld L. S.
Bürgermeister