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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet westlich der Ziegelstraße, südlich der Dorfstraße, nördlich der Keltingstraße und östlich der Bebauung Wischhof (Einzelhandelsansiedlung)
Der von der Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg in der öffentlichen Sitzung am 13. März 2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 83, einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Begründung mit dem "Grünordnerischen Fachbeitrag" und dem "Umweltbericht" sowie den Anlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen:


- Stellungnahme "Kreis Segeberg" vom 30.01.2007
- Gutachten der CIMA Stadtmarketing GMBH, Lübeck
- Schalltechnisches Untersuchung des Ing.-Büros Gosch-Schreyer-Partner, Bad Segeberg
- Verkehrstechnische Untersuchung des Ing.-Büros Gosch-Schreyer-Partner, Bad Segeberg
- Historische Erkundung des Baugrundlabors Busse + Partner, Neustrelitz

liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom

20. April 2007 bis einschließlich 21. Mai 2007


in der Abteilung Bauen und Umwelt der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 1. Etage, Raum 1.09, 23795 Bad Segeberg, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-12.30 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit der öffentlichen Auslegung wird gem. § 47f GO insbesondere auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen vorzubringen.


Bad Segeberg, den 3. April 2007

Stadt Bad Segeberg

(L.S.)
gez. Hans-Joachim Hampel
Bürgermeister

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