Entgeltordnung für die Kunsthalle Flath
Die vorstehende Entgeltordnung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 20.03.2018 beschlossen.
Der Text ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Entgeltordnung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushang-kasten und im Sachgebiet 1.2 Kämmerei.
Bad Segeberg, 21.03.2018
Gez. Dieter Schönfeld L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister