2. Nachtragssatzung zur Satzung der „Otto-Flath-Stiftung“ vom 14. Juni 2005
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 15.11.2022 beschlossen.
Die Satzung wurde am 22.11.2022 durch die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg
als Stiftungsaufsicht genehmigt.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter
folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, den 06.12.2022
gez.
Toni Köppen
Bürgermeister L.S.
2. Nachtragssatzung zur Satzung der »Otto-Flath-Stiftung« vom 14. Juni 2005