Der Doppelhaushalt der Stadt Bad Segeberg für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 13.12.2022 beschlossen.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2023 wurde am 28.12.2022 und die kommunalaufsichtliche Genehmigung für das Haushaltsjahr 2024 wurde am 06.11.2023 erteilt.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Se-geberg
Bad Segeberg, den 15.11.2023
gez.
Toni Köppen
Bürgermeister L.S.