Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes kann die Grundsteuer für diejenigen Steuerpflich-tigen, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, anstatt durch individuellen Be-scheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden.
Die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter folgendem Pfad zur Einsicht be-reitgestellt:
http://bad-segeberg.de/Stadt-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen
Ferner kann die Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024
auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Aushangkasten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg
Bad Segeberg, 05.01.2024
gez. Toni Köppen L.S.
Bürgermeister