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Stadt Bad Segeberg
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29.02.2024

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünfte

Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 27.02.2024 beschlossen.

Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.bad-segeberg.de, „Stadt & Politik“ „Amtliche Bekanntmachungen“.

Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Aushangkasten.

Bad Segeberg, 28.02.2024

L.S.
gez. Toni Köppen
Bürgermeister

1. Nachtragssatzung