Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Gemeindewahl am 14. Mai 2023
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Bad Segeberg hat in seiner Sitzung am 05. Oktober 2022 die Stadt Bad Segeberg in vierzehn Wahlkreise für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023 eingeteilt.
Die Wahlkreiseinteilung kann im Zimmer 0.12 des Rathauses während der Dienststunden eingesehen werden.
Hiermit fordere ich gem. § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) dazu auf, für die am 14. Mai 2023 stattfindende Gemeindewahl Wahlvorschläge für das Wahlgebiet der Stadt Bad Segeberg einzureichen.
Nach § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) werden in Bad Segeberg 27 Vertreterinnen und Vertreter gewählt; in den 14 Wahlkreisen je eine unmittelbare Vertreterin bzw. ein unmittelbarer Vertreter sowie insgesamt 13 Listenvertreterinnen und -vertreter.
Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter können politische Parteien (Parteien), Wählergruppen und Wahlberechtigte einreichen. Für die Wahl der Listenvertreterinnen und Listenvertreter können Wahlvorschläge nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder Parteien noch Wählergruppen noch Parteien und Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen. Jede Partei oder Wählergruppe kann innerhalb des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg nur 14 unmittelbare Wahlvorschläge (1 Vorschlag pro Wahlkreis) und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen; die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenvorschlag ist nicht begrenzt.
Wählbar ist, wer am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, in Bad Segeberg wahlberechtigt ist und seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in Schleswig-Holstein hat oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 dlAbs. 1 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wählbar.
Wahlvorschläge sind im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, 23795 Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, Wahlamt, Zimmer 0.12, nach § 19 GKWG bis spätestens
Montag, den 20. März 2023, 18:00 Uhr
einzureichen (Ausschlussfrist!).
Die Vordrucke für die Wahlvorschläge sind dort ebenfalls erhältlich.
Ich empfehle jedoch, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Bad Segeberg, den 17. Dezember 2022
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
Toni Köppen