Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung am 14. Mai 2023
in der Gemeinde Bad Segeberg, Stadt
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2023 folgende
unmittelbaren Wahlvorschläge (I)
und
Listenwahlvorschläge (II)
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
Amtliche Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge
Amtliche Bekanntmachung zugelassene Wahlvorschläge(Untersch.)