Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 (1. Änderung) der Stadt Bad Segeberg
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in ihrer Sitzung am 8. Mai 2007 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 61 (1. Änderung) der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet Große Seestraße / Gasberg - Teilbereich südlich der Segeberger Kliniken, westlich der Großen See-straße, östlich der Straße Am Gasberg und der Bebauung Kurhausstraße im südlichen Bereich ("Gasberggrundstück") als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren
(§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird nicht durchgeführt.
Diese Bekanntmachung ist am 18. Mai 2007 durch Bereitstellung im Internet veröffentlicht worden. Auf die Bereitstellung im Internet ist am 19. Mai 2007 in der Segeberger Zeitung/ den Lübecker Nachrichten hingewiesen worden.
Bad Segeberg, 15. Mai 2007
Stadt Bad Segeberg
(L.S)
gez. Hans-Joachim Hampel
Bürgermeister