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10.07.2017

Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Bad Segeberg

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in ihrer Sitzung am 2. Februar 2016 beschlos-sen die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet südlich des Anny-Schröder-Weges und östlich der Kreisstraße 7 (Aldi- und Edeka-Markt) als Bebau-ungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB wird abgesehen.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.


Bad Segeberg, 3. Juli 2017
Stadt Bad Segeberg


(L.S.)
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister