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Nachrücken als Stadtvertreterin;Gemeindewahl vom 02. März 2003

Nachrücken als Stadtvertreterin;Gemeindewahl vom 02. März 2003

Die der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) angehörende Stadtvertreterin, Frau Gerlinde Reitt, ist am 30.08.2006 verstorben.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. S.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2002 (GVOBl. S.-H. S. 126) stelle ich fest, dass Frau Brunhilde Kelch, Burgfeldstraße 28, 23795 Bad Segeberg, als nächste Listenbewerberin der Christlich-Demokratischen
Union Deutschlands den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.

Gegen diese Feststellung kann jede/r wahlberechtigte/r Einwohner/in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzulegen.

Bad Segeberg, den 16.09.2006

Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter


L.S.gez.

Hans-Joachim Hampel