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Meldebescheinigung / Erweiterte Meldebescheinigung
[Nr.99115003012000 ]

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (ab 09. Oktober 2023). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral nach einer Registrierung über das Service-Portal Schleswig-Holstein https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/ erteilt. Die Meldebescheinigung enthält stets folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. frühere Namen,
  2. Ordensname, Künstlername,
  3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  4. Geschlecht,
  5. zum gesetzlicher Vertreter
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Anschrift,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht sowie
    7. Sterbedatum,
  6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  7. Religionszugehörigkeit,
  8. frühere Anschriften,
  9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  10. Familienstand,
  11. zum Ehegatten oder Lebenspartner
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsname,
    4. Doktorgrad,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. derzeitige Anschriften,
    8. Sterbedatum,
  12. zu minderjährigen Kindern
    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsdatum,
    4. Geschlecht,
    5. Anschrift im Inland,
    6. Sterbedatum,
  13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
  14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
 
 Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Schriftlich: In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.

Die elektronische Meldebescheinigung ist unentgeltlich.

Zuständig

Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
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Telefon: 04551 964-0
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Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
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Telefon: 04551 964-433
Fax: 04551 964-16433
Raum: 0.06
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Fax: 04551 964-16313
Raum: 0.08
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Organigramm der Stadt Bad Segeberg August 2023


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