Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten besteht darin, darauf hinzuwirken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Kommune umgesetzt wird. Das Aufgabenspektrum reicht von der Beratung für Einwohnerinnen und Einwohner bis zum Einbringen von frauenspezifischen Belangen in die Kommunalpolitik sowie die fachliche Beratung für Politik und Verwaltung. Meine Aufgabe ist die Beseitigung von strukturellen Benachteiligungen von Frauen und Männern, so dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebenslagen und -bereichen ermöglich wird.
Als Gleichstellungsbeauftragte organisiere ich, häufig in Kooperation mit anderen Organisationen, Veranstaltungen und Projekte mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten. Sie sollen auf gleichstellungsrelevante Themen aufmerksam machen und für die jeweilige Problematik sensibilisieren.
Die gesetzliche Grundlage für die Gleichstellungspolitik bildet der Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes.
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Rechtliche Grundlagen sind:
Die aktive Förderung von Frauen und Männer stellt damit ein Staatsziel da, dem auch die Kommunen verpflichtet sind. Folgerichtig ist die Herstellung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern auch in der Landes- und Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein festgelegt. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bad Segeberg werden in den Hauptsatzung der Stadt konkretisiert.
Nachzulesen unter:
https://www.gleichstellung-sh.de
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/gleichstellung/OeffentlicherDienst.html