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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
[Nr.99129015006000 ]

Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

Zuständig

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Organigramm der Stadt Bad Segeberg November 2024



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