Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus05_2017

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben

Dienstleistungen A-Z

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZAlle

Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
[Nr.99129001137000 ]

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen zu erfolgen hat, legen die Gemeinden in ihrer Abwassersatzung für einzelne Grundstücke oder für bestimmte Teile des Gemeindegebietes fest. Die Abwasserbeseitigungspflicht wird in diesen Fällen von der Gemeinde auf den Grundstückseigentümer übertragen.

Der Kleinkläranlagenbetreiber muss eine wasserrechtliche Einleitungserlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Gemeinde ist aber weiterhin für die Beseitigung des in den Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms verantwortlich.

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den zuständigen Wasser- und Bodenverband/Zweckverband

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der speziell fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein.

Zuständig

Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551/ 964 - 0
Fax: 04551/ 964 - 111
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Amt 3.2 - Tiefbau
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551 964-420
Fax: 04551 964-444
Raum: 2.20
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren

Organigramm

Download:

Organigramm der Stadt Bad Segeberg November 2024



Youtube Kanal der Stadt Bad Segeberg