Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus05_2017

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten RATHAUS

Mo - Fr    08:00 - 12:00 Uhr
Do           14:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten STANDESAMT

Dienstleistungen A-Z

A B CDE F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Veranstaltungen: Tanzveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung
[Nr.99050026000000 ]

Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe, die nicht gestört werden darf. Wenn Sie an einem Sonntag oder einem Feiertag eine Tanzveranstaltung durchführen möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine Ausnahmegenehmigung.

Für Tanzveranstaltungen bestehen in den Feiertagsgesetzen der Länder, die inhaltlich voneinander abweichen können, verschiedene Verbote: Es gibt Einschränkungen für die Zeit der ortsüblichen Gottesdienste, aber auch solche, die bestimmte Sonn- und Feiertage (etwa den Karfreitag) im Ganzen betreffen. Daneben sind auch einzelne Werktage (etwa der Gründonnerstag und der Karsamstag) vom Verbot betroffen. Um Tanzveranstaltungen dennoch durchführen zu können, bedarf es in solchen Fällen einer Ausnahmegenehmigung.

In Schleswig-Holstein sind Tanzveranstaltungen lediglich an den stillen Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertag, Totensonntag) verboten.

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung  (Ordnungsamt).

Die notwendigen Unterlagen klären Sie bitte mit der zuständigen Stelle.

Die Ausnahmeerlaubnis ist gebührenpflichtig.

Derzeit fallen in Schleswig-Holstein Gebühren zwischen 10,00 und 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

  • § 6 Gesetz über Sonn- und Feiertage (SFTG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 21.2 - VwGebV.

Zuständig

Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551 964-0
Fax: 04551 964-111
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren

Kontakt

Amt 1.2 - Ordnungs- und Bürgerdienste
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
Karte anzeigen

Telefon: 04551 964-311
Fax: 04551 964-16311
Raum: 0.12
E-Mail oder Kontaktformular
Adresse exportieren

Organigramm


Download:

Organigramm der Stadt Bad Segeberg März 2023


Youtube Kanal der Stadt Bad Segeberg