Hilfsnavigation

Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus05_2017

Kontakt

Stadt Bad Segeberg
Lübecker Straße 9
23795 Bad Segeberg
T 04551 964-0
F 04551 964-111
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten RATHAUS

Mo - Fr    08:00 - 12:00 Uhr
Do           14:00 - 17:00 Uhr

Öffnungszeiten STANDESAMT

Dienstleistungen A-Z

A B CDE F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Fundtiere und Tierheime
[Nr.99089023150001 ]

Haben Sie einen entlaufenen Hund oder ein anderes Tier gefunden, so müssen Sie den Fund der zuständigen Stelle anzeigen.
Bitte geben Sie das Tier in die Obhut der zuständigen Fundbehörde. Diese ist dann für die artgerechte Unterbringung zuständig.

In der Regel werden Fundtiere in Tierheimen untergebracht. Tierheime sorgen für die nach dem Tierschutzgesetz geforderte, artgemäße Unterbringung, für die Pflege und Ernährung sowie notwendige tierärztliche Behandlungen der Tiere.

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder
  • an ein Tierheim.

Wenn sich nach vier Wochen ein Eigentümer des Tieres nicht gemeldet hat, kann in der Regel angenommen werden, dass der Eigentümer die Suche nach dem Tier aufgegeben oder es unter Verstoß gegen § 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz ausgesetzt hat (widerrechtliche Eigentumsaufgabe). Das Tier wird dann in der Regel der bisher beauftragten Person oder Stelle (dem Tierschutzverein) zur weiteren Betreuung überlassen.

Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

Organigramm


Download:

Organigramm der Stadt Bad Segeberg März 2023


Youtube Kanal der Stadt Bad Segeberg