Nachrücken als Stadtvertreter; Gemeindewahl vom 25. Mai 2008
Der der Freien Wählergemeinschaft BBS angehörende Stadtvertreter, Herr Jörg Böttche, hat sein Mandat zum 15.09.2012 niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. S.-H. S. 151, zuletzt geändert durch Gesetz vom v. 22.03.2012, GVOBl. S. 371, 383)
stelle ich fest, dass Herr Hartmut Gatz, Theodor-Heuss-Ring 51, 23795 Bad Segeberg, als nächster Listenbewerber der Freien Wählergemein-schaft BBS den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r wahlberechtigte/r Einwohner/in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzu-legen.
Bad Segeberg, den 02.10.2012
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
L.S. gez.
Dieter Schönfeld