III. Nachtragsatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
Die nachstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 25.09.2012 beschlossen. Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet sowie im Aushangkasten der Stadt Bad Segeberg im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt.
III Nachtragssatzung Spielgeräte Ortsrecht
Bad Segeberg, 28.11.2012
Dieter Schönfeld
L. S.Bürgermeister