2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2012
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 11.12.2012 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad zur Einsicht bereitgestellt:
www.badsegeberg.de, „Stadtleben" „Ausschreibungen und amtliche Bekanntmachungen".
2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2012
Ferner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg, Zimmer 1.07.
Bad Segeberg, 17.12.2012 L.S.
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister