19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt „Versuchsgut Hülsenberg“ für eine Fläche im äußersten Nordwesten des Gebietes der Stadt Wahlstedt auf dem Gut Hülsenberg (Wiesenweg)
hier: Erteilung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Zweckverbandsversammlung in der Sitzung am 15.05.2013 beschlossene 19. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg – Wahlstedt „Versuchsgut Hülsenberg“ für eine Fläche im äußersten Nordwesten des Gebietes der Stadt Wahlstedt auf dem Gut Hülsenberg (Wiesenweg) mit Bescheid vom 15.07.2013 Az.: IV 267-512.112-028 (19. Änd.) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierte können die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung im Rathaus der Stadt Wahlstedt, Bauamt, Zimmer 17, Markt 3, 23812 Wahlstedt während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Die genaue Lage der Planungsänderung ist aus folgendem Übersichtsplan ersichtlich.
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Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Diese amtliche Bekanntmachung kann auch unter www.badsegeberg.de unter „Rathaus / Ausschreibungen / öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
Zweckverband Mittelzentrum
Bad Segeberg, 31.07.2013
Bad Segeberg – Wahlstedt
(Dieter Schönfeld)
Verbandsvorsteher