Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Aufgaben der/des Kulturbeauftragten der Stadt Bad Segeberg
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach der Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 27.08.2013 folgende 1. Satzung zur Änderung der „Satzung über die Aufgaben der/des Kulturbeauftragten der Stadt Bad Segeberg“ vom 02.07.2010 erlassen:
Artikel I
Der § 3 Abs. 2 wird gestrichen.
Artikel II
Diese 1. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Bad Segeberg, den 02.09.2013
L.S. gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister