Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2, 8 und
8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein ,beide in der jeweils
geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 24.09.2013
folgende 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von
Beiträgen für den Ausbau und Umbau von Straße, Wegen und Plätzen vom 12.11.1996 beschlossen:
5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Beiträgen5. Nachtragssatzung