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Stadt Bad Segeberg
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Bürgermeisterwahl  2015

1. Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Dieter Schönfeld endet am 03.06.2015. Der Amtsinhaber stellt sich zur Wiederwahl. Eine Neuwahl ist gem. § 57a der Gemeindeordnung (GO) frühestens acht Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchzuführen. Der  genaue Wahltermin sowie ein möglicher Stichwahltermin wird vom Gemeindewahlausschuss festgelegt.

2. In der Sitzung der Stadtvertretung am 27.05.2014 wurde Herr Thomas Vorbeck zum Wahlleiter gewählt. Wahlleiter/in ist in der Gemeinde die/der Bürgermeister/in, wenn sie/er nicht Wahlbewerber/in ist (§ 12 Abs.. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz-GKWG).
Im Verhinderungsfall wählt in Gemeinden die Gemeindevertretung eine andere Person zur/zum Wahlleiter/in (§ 12 Abs. 2 GKWG). Diese beruft ihre/seine Stellvertreter/in.

3. Gem. § 12 Abs. 3 GKWG besteht der/dem Wahlleiter/in als Vorsitzenden und acht Beisitzer/innen sowie acht Stellvertreter/innen; diese sind von der Vertretung aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen. Dabei sollen möglichst alle im Wahlgebiet vertretenden politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. In der Sitzung am 27.05.2014 wurden in den Wahlausschuss gewählt:

4.    Beisitzer/in                              stv. Beisitzer/in

1.    Ursula Michalak                       Petra Kröger
2.    Kirsten Hagemann                    Volker Stender
3.    Joachim Wilken-Kebeck             Jens Lichte    
4.    Dirk Wehrmann                        Kirsten Tödt
5.    Ingeborg Illgmann                    Hartmut Gatz
6.    Wolfgang Tödt                        Torsten Bohlmann    
7.    Wolfgang Krause                      Dr. Henning Vollert
8.    Hermann Westphal                   Dieter Gamm