2. In der Sitzung der Stadtvertretung am 27.05.2014 wurde Herr Thomas Vorbeck zum Wahlleiter gewählt. Wahlleiter/in ist in der Gemeinde die/der Bürgermeister/in, wenn sie/er nicht Wahlbewerber/in ist (§ 12 Abs.. 1 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz-GKWG).
Im Verhinderungsfall wählt in Gemeinden die Gemeindevertretung eine andere Person zur/zum Wahlleiter/in (§ 12 Abs. 2 GKWG). Diese beruft ihre/seine Stellvertreter/in.
3. Gem. § 12 Abs. 3 GKWG besteht der/dem Wahlleiter/in als Vorsitzenden und acht Beisitzer/innen sowie acht Stellvertreter/innen; diese sind von der Vertretung aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu wählen. Dabei sollen möglichst alle im Wahlgebiet vertretenden politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. In der Sitzung am 27.05.2014 wurden in den Wahlausschuss gewählt:
4. Beisitzer/in stv. Beisitzer/in
1. Ursula Michalak Petra Kröger
2. Kirsten Hagemann Volker Stender
3. Joachim Wilken-Kebeck Jens Lichte
4. Dirk Wehrmann Kirsten Tödt
5. Ingeborg Illgmann Hartmut Gatz
6. Wolfgang Tödt Torsten Bohlmann
7. Wolfgang Krause Dr. Henning Vollert
8. Hermann Westphal Dieter Gamm