Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat aufgrund der Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.02.2011 (GVOBl. Schl.-H. 2011, S.50) bei der Stadt Bad Segeberg eine Ordnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2009 durchgeführt. Das Vorliegen des Prüfungsberichtes wird hiermit gemäß §7 KPG bekannt gemacht, soweit nicht schutzwürdige Interessen einzelner entgegenstehen.
Der Prüfungsbericht ist während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, im Zimmer Nr. 1.10 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Bad Segeberg, 20.10.2014
gez.
Dieter Schönfeld L.S.
Bürgermeister