II. Nachtragssatzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Hundesteuer .
Die vorstehende Nachtragssatzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung
am 09.09.2014 beschlossen
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet
unter der folgenden Adresse und unter dem folgenden Pfad eingesehen werden:
www.badsegeberg.de unter: Rathaus „ Ausschreibungen und amtliche Bekanntmachungen“.
Ferner kann die Nachtragssatzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus, Lübecker Str. 9, Zimmer 1.05, 23795 Bad Segeberg.
Bad Segeberg, 03.11.2014
L. S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister