2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Segeberg für das Haushaltsjahr 2009
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 15.09.2009 beschlossen
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg nachfolgend zur Einsicht bereitgestellt.
2. NachtragshaushaltssatzungFerner kann die Satzung auch herkömmlich in Papierform eingesehen werden.
Ort: Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg; Zimmer: 2.17
Bad Segeberg, 09.10.2009
gez. Dieter Schönfeld
L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister