Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg
3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung–EntschVO-) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 17.07.2008 folgende 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern erlassen:
Artikel 1
In § 1 werden die folgenden Tarifstellen geändert:
a) Bürgervorsteher(in) 400,00 € monatlich
b) 1. stellv. Bürgervorsteher(in) 60,00 € monatlich
c) 2. stellv. Bürgervorsteher(in) 12,00 € monatlich
d) 1. Stellvertreter/-in des Bürgermeisters 60,00 € monatlich
e) 2. Stellvertreter/-in des Bürgermeisters 12,00 € monatlich
f) Fraktionsvorsitzende 150,00 € monatlich
g) Vorsitzende(r) des Seniorenbeirats 12,00 € monatlich (zzgl. der Pauschale)
h) Stadtvertreter(innen) 25,00 € pro Sitzung der Stadtvertretung und der Ausschüsse, in denen er/sie Mitglied ist bzw. im Vertretungsfall als stellvertretendes Ausschussmitglied.
j) Ausschussmitglieder und stellvertretende Ausschussmitglieder im Vertretungsfall,die nicht der Stadtvertretung angehören 25,00 € pro Sitzung.
k) Mitglieder des Seniorenbeirates: 12,00 € monatlich, Mitglieder sonstiger Beiräte: 25,00 € pro Sitzung
m) Ausschussvorsitzende 12,00 € monatlich (zusätzlich zum Sitzungsgeld)
n) Sprecher des Kinder- und Jugendbeirates: 12,00 € monatlich (zusätzlich zur Pauschale; die Vertreterin / der Vertreter des Sprechers: 6,00 € monatlich (zusätzlich zur Pauschale)
o) Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates 12,00 € monatlich.
Artikel 2
Die 3. Nachtragssatzung tritt am 01. August 2008 in Kraft.
Bad Segeberg, den 22.07.2008
Stadt Bad Segeberg
(L.S.)
Hans-Joachim Hampel
Bürgermeister