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Stadt Bad Segeberg
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Kinder- und Jugendbeirat

Gemäß § 47 f GO muss die Stadt Bad Segeberg bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Stadt
… geeignete Verfahren entwickeln.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird in Bad Segeberg derzeit durch offene Versammlungsformen (Foren) und projektorientierte Beteiligung umgesetzt.

Ergebnisse aus Foren sind u.a. die Gründung der Lindenhof AG und die Skateranlage auf dem Parkplatz Backofenwiese. Aus den projektorientierten Beteiligungen seien u.a. die Spielplatzgestaltung Geschwister-Scholl-Straße oder Steinkamp erwähnt.

Es ist die Beteiligung jedoch auf alle Planungen und Vorhaben, wie es § 47 f GO fordert, auszuweiten. Beispielhaft sei hier genannt, dass dies bei städtebaulichen Planungen oder Schulweg- und Verkehrssicherheit noch nicht umgesetzt wurde.

Aus den verschiedenen möglichen Formen der Beteiligung (z.B. projektbezogene, parlamentarische oder offene Formen) wird vorgeschlagen, eine repräsentative Beteiligungsform in der Gestalt eines Kinder- und Jugendbeirates zu installieren.

Ein Kinder- und Jugendbeirat soll sich am Vorbild des Seniorenbeirates orientieren. Kinder und Jugendliche werden so kontinuierlich beteiligt und sollen die Möglichkeit erhalten, einen Einblick in die Arbeit der Vertretung und Verwaltung zu bekommen.

Die Eckpunkte in dem Entwurf einer Satzung über die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates sind:
  • Briefwahlen; keine Delegierten aus Schulen oder Jugendverbänden;
  • Altersgruppe 8 bis 18 Jahre;
  • 11 Beiratsmitglieder;
  • Unterstützung durch die Verwaltung;
  • Antrags- und Rederecht in den Gremien;
  • eine Wahlordnung wird später erlassen;
  • die 1. Wahl findet nach Bekanntmachung im Frühjahr 2006 statt.
Die Satzung ist beigefügt.