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Bekanntmachung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 29. März 2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmten Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt für den Bereich der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet westlich der Ziegelstraße, südlich der Dorfstraße, nördlich der Keltingstraße und östlich der Bebauung Wischhof, einschließlich der Begründung und dem "Umweltbericht" sowie den Anlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen:


- Stellungnahme "Kreis Segeberg" vom 30.01.2007
- Gutachten der CIMA Stadtmarketing GMBH, Lübeck
- Schalltechnisches Untersuchung des Ing.-Büros Gosch-Schreyer-Partner, Bad Segeberg
- Verkehrstechnische Untersuchung des Ing.-Büros Gosch-Schreyer-Partner, Bad Segeberg
- Historische Erkundung des Baugrundlabors Busse + Partner, Neustrelitz


liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom

18. April 2007 bis einschließlich 18. Mai 2007

in der Abteilung Bauen und Umwelt der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, 1. Etage, Raum 1.09, 23795 Bad Segeberg, während der folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 13.00-18.00 Uhr
Freitag 8.00-12.30 Uhr

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der vorgenannten Zeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit der öffentlichen Auslegung wird gem. § 47f GO insbesondere auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung zu informieren und Anregungen vorzubringen.


Bad Segeberg, 5. April 2007

Zweckverband Mittelzentrum
Bad Segeberg - Wahlstedt
Der Verbandsvorsteher
(L.S.)
gez. Sven Diedrichsen

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Geltungsbereich, 5. Änderung