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Bekanntmachung der Stadt Bad Segeberg

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 der Stadt Bad Segeberg
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2007 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Bad Segeberg für das Gebiet zwischen Ziegelstraße und Eutiner Straße, nördlich der Hindenburgstraße und südlich der Gewerbeansiedlungen Lindhofstraße (Teilbereich A) sowie zwischen Ziegel- und Kurhausstraße, südlich der Lindenstraße und nördlich des Landratsparkes (Teilbereich B) aufzustellen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.


Bad Segeberg, 16. März 2007 Stadt Bad Segeberg



(L.S.)
gez.
Hans-Joachim Hampel
Bürgermeister