6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung
–EntschVO-) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 14.12.2010 folgende 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern erlassen:
Artikel 1
In § 1 wird folgende Tarifstelle eingefügt:
q) Die/der Behindertenbeauftragte 50,00 € monatlich
Artikel 2
Die 6. Nachtragssatzung tritt am 01. Januar 2011 in Kraft.
Bad Segeberg, den
Stadt Bad Segeberg
Dieter Schönfeld
Bürgermeister