14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt im Gebiet der Stadt Wahlstedt für den Bereich „Forschungszentrum Gut Hülsenberg - Teilgebiet 1 und 2“
[Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg, 01.04.2011
Bad Segeberg – Wahlstedt
(Sven Diedrichsen)
Verbandsvorsteher
Diese Bekanntmachung ist am 05.04.2011 durch Bereitstellung im Internet veröffentlicht worden. Auf die Bereitstellung im Internet ist am 05.04.2011 in der Segeberger Zeitung und in den Lübecker Nachrichten sowie durch Aushang in den Aushangkästen der Stadt Wahlstedt hingewiesen worden.
Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg, 05.04.2011
Bad Segeberg – Wahlstedt
i. A.
(Lauszus)]