Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein –KAG- wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 24.05.2011 folgende 4. Nachtragssatzung erlassen:
Artikel 1
Die Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren einschließlich der Gebührentabelle vom 14.12.2001 wird wie folgt geändert:
Die Tarifstelle 27 wird gestrichen
Artikel 2
Diese 4. Nachtragssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bad Segeberg, den 07.06.2011 Stadt Bad Segeberg
L.S.
gez. Dieter Schönfeld
Bürgermeister