1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 EigVO für das Wirtschaftsjahr 2011
Die vorstehende 1. Änderung zum Wirtschaftsplan 2011 wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 24.05.2011 beschlossen.
Der vollständige Text ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg nachstehend bereitgestellt:
1 Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs 1 EigVO 2011 (PDF, 34 kB)