Satzung der Stadt Bad Segeberg über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Die vorstehende Satzung wurde von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 01.09.2011 beschlossen.
Der Satzungstext ist gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bad Segeberg im Internet sowie in Papierform im Rathaus, Zimmer 2.16, zur Einsicht bereitgestellt.
Bad Segeberg, 07.09.2011
gez. Dieter Schönfeld
L.S.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister