Nachrücken als Stadtvertreterin;
Gemeindewahl vom 25. Mai 2008
Der der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) angehörende Stadtvertreter, Herr Luzian Roth hat sein Mandat zum 18.11.2011 niedergelegt.
Gemäß § 44 Abs. 1 und 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1997 (GVOBl. S.-H. S. 151), zuletzt geändert durch Gesetz vom v. 16.09.2009, GVOBl. S. 572) stelle ich fest, dass Frau Monika Soltau, Kleine Seestraße 2, 23795 Bad Segeberg, als nächste Listenbewerberin der CDU den freigewordenen Sitz in der Stadtvertretung einnimmt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r wahlberechtigte/r Einwohner/in des Wahlgebietes der Stadt Bad Segeberg binnen eines Monats, gerechnet vom Tage der Bekanntmachung, Einspruch erheben. Der Einspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei der unten bezeichneten Behörde einzulegen.
Bad Segeberg, den 23.11.2011
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
als Gemeindewahlleiter
L.S. gez.
Dieter Schönfeld