Jahresabschluss des Eigenbetriebes Betreuung und Ausbildung für das Wirtschaftsjahr 2008
Gemäß § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 01.04.1996 (GVOBL. S.-H. 1996 Nr. 10 S. 401 ff.) wird bekannt gemacht:
Die von der Landrätin des Kreises Segeberg mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2008 beauftragte von Reden Böttcher Büchl + Partner, Kiel, hat als Ergebnis ihrer Prüfung folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages.
Im Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft wurden die gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften eingehalten. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB) wurde beachtet.
Die Prüfung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2008 hat ergeben, dass der Lagebericht mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und dass er insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt.
Ferner hat die Prüfung ergeben, dass die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend im Lagebericht dargestellt sind und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB vollständig und zutreffend sind.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass der Lagebericht alle vorgeschriebenen Angaben enthält und er damit den gesetzlichen Vorschriften entspricht."
Kiel, 28. Juni 2010 RBB v. Reden Böttcher Büchl & Partner
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte
gez. J. Stelk
(Wirtschaftsprüfer, Kiel)
gez. Dipl.-Kaufmann H. v. Reden
(Wirtschaftsprüfer, Hamburg).
Die Landrätin des Kreises Segeberg hat mit Verfügung vom 01.09.2010 folgenden Feststellungsvermerk erteilt:
Das Prüfungsverfahren für den Jahresabschluss 2008 wird hiermit abgeschlossen. Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert festzustellen.
gez. Petersen
Die Stadtvertretung der Stadt Bad Segeberg hat in ihrer Sitzung am 21.09.2010 wie folgt beschlossen:
Die Stadtvertretung stellt den vorgelegten Jahresabschluss in der Fassung des Prüfungsberichtes vom 28.06.2010 unverändert fest.
Der Verlust in Höhe von 240.048,19 EURO wird von der Stadt Bad Segeberg getragen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom 06. Februar bis 02. März 2012 im Eichenhof Christiansfelde, Christiansfelde 4, Bad Segeberg, Verwaltung/Haus A (2. Stock), öffentlich ausgelegt.
Bad Segeberg, 24. Januar 2012
Eigenbetrieb Betreuung und Ausbildung
Carsten Schleicher
1. stellvertr. Werkleiter L.S.