Ordnungsprüfung bei der Stadt Bad Segeberg
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Segeberg hat aufgrund der Bestimmungen des Kommunalprüfungsgesetzes in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 129), geändert durch Gesetz vom 01.02.2005 (GVOBl. Schl.-H. S.57) bei der Stadt Bad Segeberg eine Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 2005 – 2008 vorgenommen. Das Vorliegen des Prüfungsberichtes wird hiermit gemäß § 7 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes bekannt gemacht, soweit nicht schutzwürdige Interessen einzelner entgegenstehen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Bericht während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Bad Segeberg, Lübecker Straße 9, Zi.-Nr. 1.10, zur Einsichtnahme ausliegt.
Bad Segeberg, 21.03.2012
Stadt Bad Segeberg
Der Bürgermeister
gez.
Dieter Schönfeld
Bürgermeister