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Flächennutzungsplan

 
Mit der satzungsgemäßen Aufgabe der Entwicklung einer städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesamtkonzeption war von Anfang an dem Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg - Wahlstedt auch die Aufgabe der Erstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes zugewiesen.

Erste Arbeiten wurden in den 80er Jahren durchgeführt, mussten aber Anfang der 90er Jahre gestoppt werden, weil durch den Bedeutungszuwachs des Umweltschutzes der Gesetzgeber nun zunächst die Erstellung von Landschaftsplänen von allen Gemeinden verlangte, auf deren Grundlage dann Flächennutzungspläne erstellt werden könnten.
Die Mitgliedsgemeinden haben sich dieser neuen Aufgabenstellung zügig angenommen und bis Ende der 90 er Jahre rechtskräftige Landschaftspläne erstellt.

Ende der 90er Jahre wandte sich der Verband dann wieder der Flächennutzungsplanung zu und hat 2005 den ersten gemeinsam in einem Zuge entwickelten Flächennutzungsplan des Verbandes in Kraft gesetzt.

Der Flächennutzungsplan regelt die Grundzüge der Bebauung und sonstigen Flächennutzung für 4 ansonsten eigenständige Gemeinden bzw. Städte und stellt damit ein besonderes Beispiel für erfolgreiche interkommunale Zusammenarbeit dar.

Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für:

  • die weiterführenden verbindlichen Bauleitplanungen

  • die Anpassung der Planungen öffentlicher Planungsträger

  • die Beurteilung genehmigungspflichtiger Rechtsvorgänge

  • die weitere Integration von Fachplanungen.


§ 5 BauGB definiert Aufgabe und Inhalt des Flächennutzungsplans: "Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen".

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